Beiträge von Dschimmi

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    Ah der Herr Armstrong ... Anwalt richtig? Ja, wir hatten wegen der Thematik telefoniert!


    Und ja, wir versuchen das IC, nur isses halt schwierg wenn du über Einnahmen und Ausgaben diskutierst und der nächste kommt mit Kapitalertragssteuer ums Eck, weil er halt kein Ahnung hat wovon er redet. Ich für meinen Teil kenne mich in der Branche meines IC Gewerbes und dem Thema Finanzbuchhaltung aus. Und nein, es geht nicht darum einen "virtuellen Gewinn" zu erwirtschaften, sondern darum das ich keine Erdbeeren will pflücken müssen um mein Unternehmen finanziell am am Leben halten zu können.

    Kann man die Umsatzsteuer nicht einfach wie im RL auf den Kunden umlegen?

    Im RL kann man die Umsatzsteuer auch wieder absetzen, und das geht hier halt nicht ... ausserdem können nicht alle Gewerbe die 10% "einfach" mit ein kalkulieren, weil das deren Preise für Kunden komplett unattraktiv machen würde.


    Nimm zB mal Circle Cars die müssen nach derzeitiger Rechtslage, wenn sie ein Auto für 100.000 $ verkaufen 10.000$ Steuern abführen. Um da noch eingermaßen ordentlich Löhne zahlen zu können müssen sie mit dem Ankaufspreis ziemlich weit runter ... die Verkaufen schliesslich keine 30 Autos am Tag.

    Meiner Meinung nach besteht das Hauptproblem darin das die verschiedenen Begriffe Einnahmen, Umsatz und Gewinn durcheinander gebracht werden.


    Das Finanzamt (Tay) sprach meistens von Einnahmen und meinte damit aber Gewinn oder Verdienst und eben nicht Umsatz. Bei 2:22 stellt Frank das klar und das Finanz- und Gewerbeamt bestätigen das mit einem "Ja".


    Darum möchte ich die Begriffe (für Los Santos vereinfacht) einfach mal definieren:


    Einnahmen/Umsatz = Sämtliche Einkünfte die aus einer regelmäßig ausgeübten Tätigkeit entstehen. Z.B.: den Betrieb eines Taxiunternehmens, das Führen eines Restaurants (evtl. sogar das Pflücken von Erdbeeren).


    Ausgaben/Kosten = Sämtliche Ausgaben die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Z.B.: Kosten für das Betanken von Firmenfahrzeugen, Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln, Lohnkosten.


    Gewinn/Verdienst = Einnahmen minus Ausgaben.


    Ob man Trinkgelder, Spenden und Kapitaleinlagen steuerlich absetzen (von den Einnahmen abziehen) kann bliebe ebenfalls noch zu klären.

    Eins Vorweg: Ich möchte mit folgendem Text niemandem persönlich zu nahe treten.


    Wenn ich mich nicht täusche wurde vom Herrn des Finanzamtes auf der Demo neulich DEUTLICH gesagt, es wird zukünftig nur noch eine 10% GEWINNSTEUER geben ... nu steht im Gesetz aber immer noch Umsatzsteuer ...


    Gestern bekomm ich vom FIB das "neue" Steuerformular, in das ich nur meine Einnahmen eintragen kann, unter "Dienstleitung / Produkt" kann ich einen Zeitraum vom 1. - 8. August eintragen ...


    Was soll das?


    1. Ich bin in der Lage (aber nicht Willens) die eingetragenen Beispieldaten zu ändern und zu ergänzen, ihr könnt doch nicht irgendein Kassenbuch leicht abgeändert als Steuerformular verwenden? Setzt euch da mal bitte ne Stunde hin und macht das ordentlich.

    2. Es gibt einen Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Sind jetzt alle Einnahmen mit 10% zu verteuern? dürfen nur (wie mir IC gesagt wurde) Gastronomiebetriebe ihren Wareneinsatz gegenrechnen? oder kann ich meine Betriebskosten komplett von der Steuer absetzen? Laut FIB muss ich meine Einnahmen angeben, was eine Umsatzsteuer wäre ... ???

    3. Mimimi ende.

    @Thunder: Ich sag' nur Buxtehude. Das gehört hier aber nicht hin.


    Ich wollte einfahc nur mal ein Lob dalassen, anscheinend habt ihr die Rufe der Community gehört und vergebt jetzt zumindest die "einfachen/vorläufigen" Lizenzen recht zügig ... da wird sich dann schon der ein oder andere selbst aussortieren der einfach kein Gewerbe führen kann ...