Nein muss nicht.... Das ist im RL so... gibt es Hinweise auf ein Zukünfitges verbrechen (Also wenn er sagt, er hat dies das jenes vor) ist es Meldepflichtig, Kommt aber jemand in Behandlunge wegen Schussverletzungen, stichverletzungen besteht keine Meldepflicht bzw. greift in dem fall die Ärztliche schweigepflicht und das Melden solcher verletzungen ist strafbar. Grüße von wem, der im RL mit der Ärztlichenschweigepflicht zu tun hat^^
Tja.... das LS nicht im Ruhrgebiet oder sonst wo in Deutschland liegt... mal drüber nachdenken wie es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten innerhalb der Rechtslage aussieht. Es gilt ja auch die Verfassung | State Of San Andreas und nicht das Grundgesetz. Und es war nur ein Vorschlag, und Gesetze können ja Verfassungstechnisch angepasst werden. Aber wenn man "Ideen" kaputt reden will ist es immer einfach zu sagen "geht nicht / darf nicht" als über Lösungen zu philosophieren. Viel Spaß weiterhin... bis dahin