Steuern - Umsatz oder Gewinn?

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  • Meiner Meinung nach besteht das Hauptproblem darin das die verschiedenen Begriffe Einnahmen, Umsatz und Gewinn durcheinander gebracht werden.


    Das Finanzamt (Tay) sprach meistens von Einnahmen und meinte damit aber Gewinn oder Verdienst und eben nicht Umsatz. Bei 2:22 stellt Frank das klar und das Finanz- und Gewerbeamt bestätigen das mit einem "Ja".


    Darum möchte ich die Begriffe (für Los Santos vereinfacht) einfach mal definieren:


    Einnahmen/Umsatz = Sämtliche Einkünfte die aus einer regelmäßig ausgeübten Tätigkeit entstehen. Z.B.: den Betrieb eines Taxiunternehmens, das Führen eines Restaurants (evtl. sogar das Pflücken von Erdbeeren).


    Ausgaben/Kosten = Sämtliche Ausgaben die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Z.B.: Kosten für das Betanken von Firmenfahrzeugen, Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln, Lohnkosten.


    Gewinn/Verdienst = Einnahmen minus Ausgaben.


    Ob man Trinkgelder, Spenden und Kapitaleinlagen steuerlich absetzen (von den Einnahmen abziehen) kann bliebe ebenfalls noch zu klären.

  • Kann man die Umsatzsteuer nicht einfach wie im RL auf den Kunden umlegen?


    Beispiel Dienstleistung:


    Taxifahrt: inkl. Gehalt, Fahrzeug Abschreibung, Miete, Gewinnmarge, etc...(Umsatz): 3000$

    Steuer 10%: 300$ --> Gehen am Monatsende an den Staat

    Rechnung für den Kunden: 3300$



    Beispiel Warenverkauf:


    Flasche Bier Einkauf: 350$

    Flasche Bier Verkaufspreis (Umsatz): 400$

    Steuer 10%: 40$ --> Gehen am Monatsende an den Staat

    Rechnung für den Kunden: 440$

    Gewinn: 50$

  • Klar kann man das so machen das steht ja jeder Firma so frei ^^

  • Kann man die Umsatzsteuer nicht einfach wie im RL auf den Kunden umlegen?

    Im RL kann man die Umsatzsteuer auch wieder absetzen, und das geht hier halt nicht ... ausserdem können nicht alle Gewerbe die 10% "einfach" mit ein kalkulieren, weil das deren Preise für Kunden komplett unattraktiv machen würde.


    Nimm zB mal Circle Cars die müssen nach derzeitiger Rechtslage, wenn sie ein Auto für 100.000 $ verkaufen 10.000$ Steuern abführen. Um da noch eingermaßen ordentlich Löhne zahlen zu können müssen sie mit dem Ankaufspreis ziemlich weit runter ... die Verkaufen schliesslich keine 30 Autos am Tag.

  • Ich muss zu der Thematik einfach sagen, dass sie mMn im RP geklärt werden sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es IC auch schlicht so, dass das diese Aufgaben vom Gewerbeamt dem FIB übertragen wurden und das FIB handelt rechtlich erstmal korrekt. Es gab ja z. B. bereits die eine Demo, wenn weiterhin unzufriedenheit herrscht kann man ja noch eine veranstalten...


    Weiters gibt es mit dem richtigen Hintergrundwissen einige Möglichkeiten das Steuersystem zu umgehen, wenn man es selbst nicht kann spricht natürlich auch nichts dagegen einen Anwalt für die entsprechende Beratung zu engagieren. Anstatt (mal wieder) nur eine Gesetzesänderung bewirken zu wollen ist in meinen Augen einfach unkreativ und bestimmt auch nicht das angedachte Ziel des RPs im Zusamenhang mit Unternehmen.


    Ich hasse es zwar das Spiel mit dem RL zu vergleichen, weil es im Endefekt immernoch ein Spiel ist, aber, auch im RL gründest oder übernimmst kein Unternehmen ohne des entsprechende Hintergrundwissen über die Buchhaltung, wenn du dann nicht machst was das Finanzamt, bzw. hier das Gewerbeamt, und deren Beauftragen, dir sagen, bist du recht schnell wegen Steuerhinterziehung dran.


    Edit: Außerdem wollte ich noch schreiben, dass es im Gegensatz zum RL, im RP nicht darauf ankommt welchen virtuellen Gewinn ihr erwirtschaften könnt, sondern tatsächlich ums RP, den Spielspaß, vor allem, dass jeder diesen haben kann.

  • Ah der Herr Armstrong ... Anwalt richtig? Ja, wir hatten wegen der Thematik telefoniert!


    Und ja, wir versuchen das IC, nur isses halt schwierg wenn du über Einnahmen und Ausgaben diskutierst und der nächste kommt mit Kapitalertragssteuer ums Eck, weil er halt kein Ahnung hat wovon er redet. Ich für meinen Teil kenne mich in der Branche meines IC Gewerbes und dem Thema Finanzbuchhaltung aus. Und nein, es geht nicht darum einen "virtuellen Gewinn" zu erwirtschaften, sondern darum das ich keine Erdbeeren will pflücken müssen um mein Unternehmen finanziell am am Leben halten zu können.

  • Ah der Herr Armstrong ... Anwalt richtig? Ja, wir hatten wegen der Thematik telefoniert!


    Und ja, wir versuchen das IC, nur isses halt schwierg wenn du über Einnahmen und Ausgaben diskutierst und der nächste kommt mit Kapitalertragssteuer ums Eck, weil er halt kein Ahnung hat wovon er redet. Ich für meinen Teil kenne mich in der Branche meines IC Gewerbes und dem Thema Finanzbuchhaltung aus. Und nein, es geht nicht darum einen "virtuellen Gewinn" zu erwirtschaften, sondern darum das ich keine Erdbeeren will pflücken müssen um mein Unternehmen finanziell am am Leben halten zu können.

    Und weil im zivilen Sektor die Löhne so niedrig sind gehen alle "Angestellten" farmen.

    Meiner Meinung nach könnte man auch an der Stütze drehen, die eigentlich dazu da ist, dass man seinen Lebensunterhalt minimal bestreiten kann. Wenn der Lebensunterhalt aber nur aus einem Getränk für 10 Dollar und einer Mahlzeit für 10 Dollar in 30 Minuten (oder so) besteht und vielleicht jede Woche ein neues Kleidungsstück für 150 Dollar. Sind 300 Dollar alle 15 Minuten ziemlich viel.

  • ok ich versuch nochmal einen Erklärungsansatz ... die Umsatzsteuer (so wie wir sie kennen wo wir herkommen) nannte sich früher Mehrwertsteuer und ist ein bei Unternehmen "durchlaufender Posten" was bedeutet jedes Unternehmen kann bezahlte VORSTEUER absetzen und am Ende bleibt der Verbraucher auf der Steuer sitzen weil er nich VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT ist ... so.


    Hier sind wir in Los Santos und wollen ein EINFACHES Steuersystem was für alle Branchen und Gewerke anwendbar ist -> Darum Bitte (mit Zucker obendrauf!) ändert den Gesetzestext dahingehen das eine Gewinnsteuer bezahlt werden muss und jedes Gewerbe seine Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb absetzen kann. Was für jedes Unternehmen individuell absetzbar ist, muss halt das FIB prüfen ... wenn ich meine Nahrungmitteleinkäufe als Wareneinsatz im Kassenbuch stehen hab, darf ich mich nicht beschweren wenn ich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angehängt bekomme.


    p.s. Ich betreibe eine Spedition, keinen Gastrobetrieb, deswegen wären Nahrungsmitteleinkäufe bei mir "komisch" ... bei einem Burgerladen müsste man sich halt Fragen ob der fünfte Jugular noch als "Geschäftswagen" absetzbar isr ...

    Einmal editiert, zuletzt von Dschimmi () aus folgendem Grund: Tante Edit sagt p.s.

  • und heute wieder IC gehört, was wir fordern wäre eine "Kapitalertragssteuer" ...


    ...und ja ich weiß, und ich will dieses Thema auch IC klären ... aber wenn ich mit gebrochenen Rippen ins EMS komme und mir wird ein Schnitzelbrötchen verschrieben ist es halt Fail-RP ... genauso ist es wenn das FIB den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht kennt ...